Regeln zu Kostümgestaltung, Requisiten und Waffenimitaten für die Manga-Comic-Con
Damit alle Messebesucher:innen die Manga-Comic-Con zur Leipziger Buchmesse als tolles Ereignis mit vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayer:innen hiermit konkrete Hinweise zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben.
Diese Regeln fallen unter Umständen etwas strenger aus als bei anderen Veranstaltungen. Wir bitten hierfür um Verständnis, denn die Manga-Comic-Con ist eng mit der Leipziger Buchmesse verbunden. Damit bewegen sich neben Cosplayer:innen und Manga/Anime-Fans auch eine Vielzahl anderer Besucher:innen auf dem Messegelände, wie z. B. Familien mit kleinen Kindern und Senior:innen.
Wir bitten alle Cosplayer:innen, sich aus Gründen der Fairness anderen Cosplayer:innen gegenüber an diese Regeln zu halten.
Grundsätzliches
Die MCC ist ein Ort der Vielfalt und Toleranz. Bitte achtet bei der Gestaltung eurer Cosplays darauf, dass Ihr keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie oder Kultur diskriminiert oder beschämt. Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um.
Viele Cosplay-Kostüme kommen nicht ohne „Waffenimitate“ (im folgenden Requisiten genannt) aus. Doch aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir führen deshalb auf der Manga-Comic-Con einen „Cosplay-Check“ durch (siehe unten).
Konkrete Anfragen, ob ein bestimmtes Kostüm oder Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto sowie vollständigem Namen an info@manga-comic-con.de geschickt werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass unsere Sicherheitskräfte vor Ort die letzte Entscheidungsgewalt haben.
Bitte kleidet, stylt und schminkt euch zu Hause bzw. in den Hotelzimmern, da auf dem Gelände keine Umkleiden zur Verfügung stehen werden. Verursacher von verunreinigten Sanitäranlagen werden haftbar gemacht.
Unsere Cosplay-Regeln
(Stand: Juli 2024)
1. Regeln zur Kostümgestaltung
1.1 Nicht erlaubt
- Gasmasken oder Motorradhelme; sonstige Vollmasken sind im Vorfeld mit dem MCC-Team abzustimmen.
- scharfe Ecken und Kanten an der Kleidung
- Darstellungen von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser
- Jegliches Kunstblut, ähnlich aussehende Flüssigkeiten bzw. Make-up auf Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten.
- Zombies dürfen generell nicht dargestellt werden.
- Wir behalten uns vor, zu gruselige Cosplays und Horrorcharaktere (Pennywise, Michael Myers, …) abzulehnen.
- Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen (z.B. Umbrella Corporation). Sollte dein Cosplay einer solchen Uniform ähneln, stelle bitte sicher, dass man es eindeutig als Kostüm erkennen kann.
- Wir bitten alle Cosplayer:innen bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten
- Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung oder Kostümteilen bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter. Zudem sind obszöne Gesten und Handlungen untersagt.
- Darstellung von natürlichen Hautfarben, die nicht der eigenen entsprechen (z.B. Brown- / Blackfacing)
1.2 Erlaubt
- Fur-, Morphsuits/Zentais sind in allen Hallen grundsätzlich erlaubt. Abschreckende oder nicht kindgerechte Suits sind im Vorfeld mit dem MCC-Team abzustimmen.
- Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt
- Maximalmaße für ausladende Kostüme:
- Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser
- Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
- Feststehende Flügel: max. 1 m Spannweite je Flügel, also 2 m Spannweite insgesamt. Flexible Flügel bitte nur für Fotos und bei ausreichend Platz ausstrecken.
- Höhe des Kostüms inklusive Flügeln und Kronen: max. 2,50 m
- Stacheln entsprechender Arm- und Halsbänder dürfen maximal 5 cm lang und müssen stumpf sein
- Kopfbedeckungen mit einer maximalen Breite von 1 m
- Fest am Körper angebrachte Rüstungsteile aus Metall sind erlaubt, lose Teile müssen dem Cosplay-Check vorgestellt werden.
- Make-up, Farben und Glitzer sowie zum Kostüm gehörige "Verschmutzungen" dürfen nicht abfärben.
2. Regeln zu Requisiten
2.1 Nicht erlaubt
Das Führen von Waffen im Sinne der deutschen Waffengesetze ist in der Öffentlichkeit verboten. Bitte achtet auch besonders auf Artikel 40 des Waffengesetzes (WaffG).
Auf unserer Veranstaltung sind darüber hinaus auch einige Anscheinswaffen verboten:
- Gegenstände aus unzulässigen Materialien. Dazu gehören:
- alle Metallarten (wenn der Metall-Anteil überwiegt). Hier entscheiden Foto und Beschreibung nach einer individuellen Anfrage bei den MCC-Organisatoren.
- Plexiglas (aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen)
- Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B. Baseballschläger)
- Waffen, die in ihrer Gesamtlänge über die zulässigen Maße reichen (siehe 2.2), sind verboten, auch wenn sie in Einzelteile zerlegt werden können
- Druckluftwaffen (Softair-, Paintball- und Gotcha- Waffen) auch wenn diese nicht mehr funktionsfähig sind
- Schreckschuss- und Gaspistolen
- Echte Munition
- Lose, massive Metallketten
- Hieb- und Stichwaffen unabhängig ob mit scharfer oder stumpfer Klinge
- Echt- und Dekoschwerter
- Würgwaffen, z.B. Nunchakus
- Tantomesser und Dekosäbel
- Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards, Roller und Stelzen
- Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
- Fahnen, Transparente und Transparentstangen
2.2 Erlaubt
Waffenimitate und Waffen, die nicht unter das Waffengesetz (WaffG) fallen können unter Berücksichtigung der hier genannten Regelungen sowie der Hausordnung der Leipziger Messe mitgebracht werden. Erlaubt sind:
- Waffenimitationen aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffen oder thermoplastischen Werkstoffen (z.B. Schwerter oder Sensen) sowie aus einer Kombination daraus (z.B. Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern) bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m.
- Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m, wenn diese keine sperrigen Aufsätze (Bsp.: Sensenblatt, Kronen, ect.) haben
- Aufsätze auf Gehstöcken, Stäben o. ä. dürfen insgesamt max. 80 cm breit sein
- Sensenblatt max. 80 cm lang
- Schilde bis zu einem Durchmesser von max. 80 cm
- Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen
- Spitzen aus biegsamem, nachgiebigem Material
- Im 3D-Druck hergestellte Requisiten in gut geschliffenem Zustand, so dass Ecken und Kanten daran stumpf sind
- Messer und Klingen aus Weichplastik
- Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
- Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt
Weitere Hinweise
- Einer Person, die eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WAffG) mit sich führt, wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert.
- Showkämpfe sind nur auf der Großen Bühne während der Cosplay-Wettbewerbe und -Auftritte erlaubt.
- Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Requisite angetroffen wird, muss sich sofort zum Cosplay-Check begeben. Wer sich weigert, sie prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.
- Alle verbotenen Gegenstände werden am Cosplay-Check kostenpflichtig eingelagert und können nach dem Messebesuch wieder abgeholt werden.
- Die durch das Sicherheitspersonal im Cosplay-Check getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann die Cosplay-Beauftrage der MCC hinzugezogen werden.
- Alle Besucher:innen führen Requisiten auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.
- Die Requisiten der Teilnehmer:innen ausgewählter Cosplay-Wettbewerbe werden separat eingelagert und zum Auftritt rechtzeitig zur Bühne gebracht. Beim Verlassen des Messegeländes werden die Requisiten wieder ausgegeben. Für welche Wettbewerbe diese Regelung gilt, erfahren die Teilnehmer:innen direkt vom Cosplay-Wettbewerb-Veranstalter.
Diese Cosplay-Regeln (PDF, 218 kB) dürfen sehr gern ausgedruckt und zum Messebesuch mitgebracht werden.
Cosplay Fragen?
Konkrete Anfragen, ob ein konkretes Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto sowie vollständigem Namen an info@manga-comic-con.de geschickt werden.
Bitte habt Verständnis dafür, dass unsere Sicherheitskräfte vor Ort die letzte Entscheidungsgewalt haben.
Öffnungszeiten Cosplay-Check
Donnerstag bis Sonntag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr erfolgt nur noch die Ausgabe des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments.
Cosplay-Beauftragte zur Messelaufzeit
Habt ihr vor Ort Fragen rund um den Cosplay-Check, die Regeln zur Kostümgestaltung oder sonstige Belange rund um das Thema Cosplay? Dann steht euch vor Ort unsere Cosplay-Beauftragte helfend zur Seite. Sie ist während der Messelaufzeit unter 0341 678-6955 zu erreichen.